Haschischgeruch – Verräterischer und bekannter Geruch

Kaum ein anderer illegaler „Stoff“ ist so beliebt in Deutschland wie Haschisch. Er genießt als „Volksdroge“ einen ähnlichen Status wie Alkohol, ist jedoch bis heute hochumstritten. Die USA haben es vorgemacht, indem einige Staaten den Kauf und den Genuss von Marihuana legalisierten1. In Deutschland hat dies die Debatte um eine Legalisierung von Cannabis erneut befeuert2.

Teil-Legalisierung in Deutschland gestartet

Mit einer Novellierung des Betäubungsmittelgesetztes ist es seit März 2017 auch in Deutschland möglich, Cannabis legal zu erwerben. Allerdings nicht als Freizeitkonsument, sondern lediglich beim Vorliegen von bestimmten Erkrankungen3. Cannabis auf Rezept muss dann sogar von den Krankenkassen übernommen werden.

Der Anbau und der Verkauf soll dabei streng kontrolliert und reglementiert werden. Geschehen soll dies über eine staatliche Cannabisagentur. Vor allem für Schwer- und Schwerstkranke soll die Therapie durch Cannabis eine Erleichterung bedeuten. Zu den zukünftigen Berechtigten gehören vor allem Aids- und Krebspatienten, aber auch an Rheuma und Multipler Sklerose erkrankte Menschen.

Kleine Warenkunde: Unterschied von Cannabis, Haschisch und Marihuana

Der Oberbegriff Cannabis wird zwar häufig als Synonym für Haschisch und Marihuana gebraucht, bezeichnet im eigentlichen Sinne jedoch lediglich die biologische Pflanzengattung. Cannabis gehört zu der Familie der Hanfgewächse (Cannabaceae) und zur Pflanzengattung Hanf. Haschisch und Marihuana werden beide aus der Hanfpflanze gewonnen, unterscheiden sich jedoch in ihrer Beschaffenheit.

Haschisch (umgangssprachlich „Shit“), ist im Wesentlichen das Harz der weiblichen Pflanze, das aus deren Blüten und Pflanzenteilen gewonnen wird. Marihuana (umgangssprachlich „Pot“, „Gras“ oder „Weed“) hingegen besteht aus getrockneten Blüten und Pflanzenteilen der weiblichen Pflanze. Die männliche Pflanze des Hanfs (Femel) verfügt erstaunlicherweise über keinerlei halluzinogener Inhaltsstoffe.

Verräterischer Geruch sorgt stets für Unannehmlichkeiten

Beide Stoffe, sowohl Haschisch als auch Marihuana, werden hauptsächlich geraucht. Vorzugsweise als klassischer Joint oder in der Wasserpfeife. Sehr schnell kommt dabei der typische und starke Geruch zum Vorschein. Dieser kann jedoch je nach Sorte sehr unterschiedlich ausfallen, etwa von mild-süßlich bis hin zu stark würzig.

Eine genaue Beschreibung, wonach Haschisch in etwa riecht, lässt sich nicht deutlich charakterisieren.

Hinzu kommt, dass die diversen Marihuana-Sorten schon von Haus aus sehr unterschiedlich riechen. Einige Internet-User und auch Wissenschaftler berichten obendrein von dem seltsamen Phänomen, dass der unverkennbare Geruch von Marihuana Teils auch im menschlichem Schweiß wiederzufinden ist – und das auch bei Menschen, die nie einen Joint etc. angerührt haben. Woher der cannabisartige Körpergeruch dabei kommt, darüber herrscht bisher noch keine Klarheit.
Haschichgeruch vermeiden, aber wie?

Das Problem beim Konsum von Cannabis-Produkten ist hier nicht nur der starke Geruch, sondern vielmehr auch das Problem der Illegalität und dementsprechend drohenden strafrechtlichen Konsequenzen. Gegen den üblen Haschischgeruch, den man über mehrere Meter hinweg wahrnehmen kann und der sich in die Kleidung festsetzt, ist kein Kraut gewachsen.

Gegen die starke Marihuana-Fahne aus dem Mund allerdings schon. ST. SIN N°3 hilft nämlich nicht nur gegen eine üble Tabakfahne, sondern sorgt auch nach dem Genuss eines Joints für frischen Atem. Dabei wird der Haschich-Mundgeruch von ST. SIN N°3 nicht einfach nur überdeckt, sondern schnell und zuverlässig neutralisiert. Einfach mal ausprobieren!

1 vgl. exempl.: http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2016-11/drogenpolitik-marihuana-legalisierung-kalifornien-nevada-massachusetts
2 vgl. exempl.: http://www.focus.de/gesundheit/videos/experten-fordern-entkriminalisierung-juristen-und-suchtexperten-einig-cannabis-muss-legalisiert-werden_id_4288159.html
3 vgl. exempl.: http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/cannabis-legalisierung-bundestag-beschliesst-freigabe-von-cannabis-auf-rezept-1.3340367